Diebesfallen und Fangstoffe unter anderm aus: UV- Pulver, Pasten oder Kreiden bestehen und durch Berührung mit der Haut oder der Kleidung auf den Täter übertragen werden.Die gefährdeten Gegenstände (z.B.Banknoten) werden damit behandelt.Unter UV- Licht lässt sich auch nach gründlicher Reinigung (Hände, Nagelbett, unter den Nägeln) Partikel nachweisen.
Wussten Sie, dass:
Für den Nachweis der Identifizierung biologischer Spuren durch DNA-Analyse„Genetischer Fingerabdruck“ bei Blut, Speichel, Hautzellen, Haarwurzeln und anderen Körperflüssigkeiten und Gewebe die Menge und Art der Aufbewahrung entscheidend ist.Die Menge der zu prüfenden Probe soll bei Blut: etwa eine 5x5 mm große Trockenspur, bei Speichelspur: eine Zigarettenkippe, eine Briefmarke – Briefumschlag, bei Haaren: ein Haar mit Wurzel.Bei Knochen und Zähnen: 1-5g Gewebe.Bei der Sicherung des Spurenmaterials sollten die feuchten Spurenträger (z.B. Kleidungsstücke) raschest bei Raumtemperatur getrocknet werden, da die Feuchtigkeit das Bakterienwachstum begünstigt und damit die Zerstörung der DNA eintreten kann. Das getrocknete Spurenmaterial wie die Blutproben für Vergleichszwecke, sollten am besten tiefgefroren aufbewahrt werden.
Wussten Sie, dass:
Lt. OGH:Videokamera – Überwachung in einem Mietshaus keine Beeinträchtigung der Privatsphäre des Mieters darstellt. Allerdings hat der Vermieter das schonendste Mittel zu wählen.Die Kamera muss also so montiert sein, dass sie nicht direkt auf den Wohnungs eingang eines Mieters gerichtet ist. Mit der Ausrichtung auf den allgemein zugänglichen Stiegenhausflächen sind das Sicherheitsbedürfnis des Vermieters und der Schutz der Privatsphäre des Mieters berücksichtigt.§ 16 ABGB, Art.8 Abs.1 EMRK (Grundrecht: Privatsphäre)