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AGB

 

Rudolf Schalko,
staatlich geprüfter Berufsdetektiv,
Wieseng. 13, 2351 Wr.Neudorf


Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.

Der Auftraggeber ermächtigt das Detektivunternehmen mit der Durchführung von Detektivarbeiten.

 

2.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Ergebnisse und Vorgangsweisen vom Detektivunternehmen weder vorweggenommen noch garantiert werden können.

 

3.

Einsätze, Ablösen und Fahrzeugverwendungen erfolgen nach sachlichem Ermessen und arbeitsrechtlichen Vorschriften, soweit nicht besondere Anordnungen des Auftraggebers vorliegen.

 

4.

Bei Kraftfahrzeugeinsätzen kann das Detektivunternehmen im Interesse der Verkehrs - Sicherheit zwei Detektive einsetzen. Auf die Schwierigkeiten im Straßenverkehr wird hingewiesen.

 

5.

Es wird zwischen Auftraggeber (dessen Bevollmächtigten) und dem Auftragnehmer (Detektivunternehmen) vereinbart, dass im Falle beigestellter technischer Geräte durch Diebstahl, oder aus welchen Gründen immer, abhanden kommen, diese voll ersetzt werden. Desgleichen haftet der Auftraggeber für Schäden, die infolge unsachgemäßer Bedienung oder anderen Gründen, an den beigestellten Geräten entstehen. Davon ausgenommen sind Schäden, die durch die natürliche Abnützung entstehen.

 

6.

Die Berichterstattung erfolgt in der Regel schriftlich, kann aber auch mündlich durchgeführt werden.

 

7.

Sämtliche Berichte sind streng vertraulich und nur für den Auftraggeber bestimmt.

 

8.

Der Auftragnehmer anerkennt Behörden- und Gerichtstermine, die sich direkt und in - direkt aus dem Auftrag ergeben, als auftragskausalen und daher honorarpflichtigen Aufwand.

 

9.

Der Auftraggeber akzeptiert vollinhaltlich die hier angeführten Geschäftsbedingungen und erklärt sich damit einverstanden.